Grenzwertige Grenzpolitik?

Von Sri Lanka in die EU und wieder zurück: Europa schiebt Menschen teils ohne Asylverfahren in Länder ab, in denen ihnen massive Menschenrechtsverletzungen drohen. Eine besondere Rolle spielen dabei die mit Drittstaaten  geschlossenen Rückübernahmeabkommen. Eine Bestandsaufnahme rechtlicher Bestimmungen und rechtswidriger Praxis.

Von Elea Kunz

Einmal in Europa angekommen kann der Aufenthalt für Migranten sehr schnell wieder vorbei sein. Wie schnell, das belegen Berichte von Menschenrechtsorganisationen und den Vereinten Nationen, die sogenannte Push-Backs an den europäischen Grenzen festgehalten haben.

Push-Back, das bedeutet, dass Migranten noch auf hoher See oder direkt nach Ankunft im Zielstaat wieder in das Land zurückgeschickt werden, aus dem sie eingereist sind. Der Einreisegrund wird dabei nicht individuell geprüft. Die Betroffenen haben zudem keine Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Push-Backs sind rechtswidrig, egal ob nach internationalem oder nach EU-Recht. Ebenfalls illegal ist das sogenannte Refoulement (französisch für Verdrängung, Zurückschiebung). Bei diesem Verfahren werden Menschen in ein Land abgeschoben, in dem ihnen Menschenrechtsverletzungen drohen. Auch sogenanntes indirektes Refoulement ist verboten, also Menschen in Länder abzuschieben, die sie wiederum weiterabschieben – in Staaten, in denen Menschenrechte nicht geachtet werden.

Beispiel: Griechisch-türkische Grenze

Amnesty International zufolge kommt es etwa in Griechenland immer wieder zu Push-Backs auf hoher See. Teilweise werden die Boote sogar von der griechischen Küstenwache seeuntauglich gemacht, etwa, indem der Motor ausgebaut werde. Danach lässt man die Flüchtlinge in den Booten hilflos auf dem Meer zurück.

Auch am Grenzfluss Evros zwischen der Türkei und Griechenland sind Push-Backs dokumentiert worden: Schwarz gekleidete, vermummte griechische Grenzpolizisten suchten dort Berichten zufolge zunächst die türkische Küste mit Nachtsichtbrillen ab, um sicherzugehen, dass auf der anderen Seite keine türkischen Grenzer mehr sind. Dann setzten sie die Flüchtlinge auf Inseln im Fluss aus, ohne Wasser oder Verpflegung. Irgendwann entdeckte das türkische Militär die Menschen und rettete sie.

Flüchtlingsboote, die von Grenzbeamten absichtlich zerstört werden? Griechische Behörden bestreiten das. Jegliche Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Küstenwache wegen Fehlverhaltens würden zudem umgehend untersucht – was wiederum Amnesty bestreitet: Das sei fast nie der Fall.

Ein kleiner Teil der Flüchtlinge in der Türkei werde indes in von der EU mitfinanzierten Camps inhaftiert, heißt es zudem im Amnesty-International-Bericht. Wer sich nicht dazu verpflichte, etwa nach Syrien oder in den Irak zurückzukehren, dem werde damit gedroht, dass er dann eben im Camp bleiben müsse, das für Anwälte oder Familienangehörige oft nicht zugänglich ist. Viele willigen schließlich in die Rückkehr ein und werden von den türkischen Behörden direkt wieder an die Grenze zu ihren Herkunftsländern gebracht. Stimmen die Berichte, so wäre das ein Fall von Refoulement – sowohl auf europäischer als auch auf türkischer Seite.

Gewalt gegen Flüchtlinge an Europas Außengrenzen

„Ich schaffte es, über die beiden Zäune zu springen, wurde aber am dritten Zaun von der Guardia (Spanische paramilitärisch ausgerichtete Polizeieinheit, Anm. der Red.) abgefangen. Ich kletterte den dritten Zaun hinauf, aber die Guardia schlug mit Schlagstöcken auf uns ein, auf den ganzen Körper.“ (Zitat eines allein reisenden Kindes aus Mali)

Gewalt an den europäischen Außengrenzen ist kein Einzelfall. Ob in Marokko, Spanien, Bulgarien, Italien, Griechenland, Mazedonien, Ukraine oder Serbien – überall ist dokumentiert worden, dass Polizisten Flüchtlinge schlagen, treten, oder, wie in Bulgarien geschehen, Hunde auf sie loslassen. In einigen Ländern ist es demnach auch zu Folter gekommen, vereinzelt mit Todesfolge.
In Mazedonien, Spanien oder Ungarn haben Grenzpolizisten schon Tränengas oder Gummigeschosse auf Flüchtlinge gefeuert. Flüchtlinge, die nach Griechenland oder Bulgarien eingereist sind, berichten oft, dass ihnen Wertgegenstände, Geld oder Handys von der Polizei zunächst weggenommen und später nur teilweise oder gar nicht wieder zurückgegeben worden seien.
Gewalt wird dabei vielfach genutzt, um Migranten schnell wieder in die Nachbarstaaten Europas zurückzuschieben.

„Dann sah ich Alit (Marokkanische Hilfstruppen, Anm. der Red.) im Zaun, neben mir. Auch sie schlugen uns. Alit hielt mich dann fest und führte mich nach Marokko zurück. Nachdem wir in Marokko angekommen waren, verprügelte Alit uns weiter. Ich habe andere mit blutenden Köpfen gesehen.“

Beispiel Italien

Über Italien berichten die Vereinten Nationen derweil, dass Tunesier sowie Ägypter mitunter von dem Mittelmeeranrainerstaat binnen 48 Stunden zurückgeschickt wurden – ohne, dass ihre Rechte wie etwa der Zugang zu Anwälten oder das Recht, Asyl zu beantragen, garantiert seien. Auch Push-Backs von Italien nach Griechenland wurden vielfach dokumentiert. So hat beispielsweise die italienische Menschenrechtsorganisation MEDU (Ärzte für die Menschenrechte) 66 Migranten befragt, die von Italien direkt nach Griechenland zurückgeschickt wurden. 80 Prozent gaben demnach an, Angst davor gehabt zu haben, was bei einer Rückkehr nach Griechenland mit ihnen passieren könnte. Daher hätten sie den italienischen Beamten mitgeteilt, dass sie internationalen Schutz beantragen wollten. Dieses Recht verweigerten ihnen die Beamten jedoch und schickten sie stattdessen direkt zurück. 20 Prozent der zurückgeführten Personen sagten zudem, dass sie Opfer von Gewalt geworden seien, wobei diese in 60 Prozent der Fälle durch die italienische Polizei, und in 40 Prozent der Fälle durch griechisches Schiffspersonal oder die griechische Polizei ausgeübt worden sei.

2011 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Abschiebungen nach Griechenland aufgrund der Mängel im griechischen Asylsystem rechtswidrig seien. Doch auch nach diesem Urteil wurden von Italien aus weiterhin Flüchtlinge nach Griechenland im Rahmen inoffizieller Push-Backs zurückgeführt, wie die MEDU-Studie zeigt. Italien weist die Vorwürfe der illegalen Zurückschiebung zurück.

Umstrittene Rückübernahmeabkommen

Italien hat sowohl mit Griechenland als auch mit Tunesien, Ägypten und zahlreichen weiteren Ländern Rückübernahmeabkommen geschlossen. Auch die allermeisten anderen EU-Staaten haben diverse solcher bilateralen Vereinbarungen getroffen. Darüber hinaus hat die EU eine Reihe entsprechender Abkommen mit Drittstaaten ausgehandelt. Dabei handelt es sich um Verträge, die die Partnerländer dazu verpflichten, eigene Staatsangehörige sowie Staatenlose oder Drittstaatler, die über ihr Territorium irregulär in das jeweils andere Land eingereist sind, relativ unbürokratisch wieder zurückzunehmen. Damit gelten Rückübernahmeabkommen eigentlich nur für Migranten, die kein Anrecht auf Asyl haben.

Menschenrechtler befürchten jedoch, dass durch den Abschluss entsprechender Abkommen oben beschriebene Push-Backs oder auch Refoulements befördert werden könnten. Kritiker bemängeln, dass wichtige menschenrechtliche Schutzklauseln oft fehlten, besonders Drittstaatler seien durch die Abkommen gefährdet. Zudem würden NGOs meist nicht an der Ausarbeitung der Abkommen beteiligt. Der gesamte Verhandlungsprozess sei überdies intransparent, und bei bilateralen Verträgen sei es mitunter schwer, den Vertragstext überhaupt einzusehen.

Auch die EU-Kommission stimmte dieser Kritik weitgehend zu, scheint NGOs zufolge jedoch keine der Verbesserungsvorschläge umgesetzt zu haben. Auf eine entsprechende Anfrage hin äußert sich die EU-Kommission selbst nicht – auch nicht dazu, inwieweit sie den Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit Staaten, in denen Migranten fundamentale Rechte verwehrt werden, für vereinbar mit europäischen Werten und europäischem beziehungsweise internationalem Recht hält.

Denn es existieren in der Tat zahlreiche bilaterale sowie EU-weite Abkommen mit Staaten, in denen die Menschenrechtslage fraglich ist. So haben etwa Deutschland und Spanien Rückübernahmeabkommen mit Marokko – einem Land, in dem Polizisten laut Recherchen Amnesty Internationals regelmäßig Überfälle auf Migranten verüben, deren Eigentum vernichten und die Menschen in andere Teile Marokkos deportieren.

Auf EU-Ebene existiert unter anderem ein Vertrag mit Sri Lanka, wo die irreguläre Ausreise aus dem Land eine Straftat darstellt und Migranten fundamentale Rechte wie etwa die Versammlungsfreiheit oder Schutz vor Diskriminierung verwehrt werden. In Mazedonien ist die irreguläre Ausreise ebenfalls eine Straftat, zudem wurden hier zahlreiche Menschenrechtsverletzungen, insbesondere gegen Roma, dokumentiert. Auch mit Mazedonien hat die EU ein Rückübernahmeabkommen geschlossen.

Sich juristisch gegen ihre Rückführung zu wehren wird Migranten dabei oft deutlich erschwert. Immer wieder sind in Europa Fälle dokumentiert worden, in denen Migranten keinen Zugang zu Anwälten oder Übersetzern hatten. Der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte von Migranten, François Crépeau, stellt fest: „Ländern gefällt es nicht, Migranten Zugang zur Justiz zu geben. Die meisten wollen das nicht tun.“ Insbesondere nach einer bereits durchgeführten Abschiebung müsse den betroffenen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, rechtlichen Einspruch gegen die Rückführung zu erheben. Das sei aber noch schwieriger als der Zugang zum Rechtssystem vor einer Ausweisung.

Das tatsächliche Ausmaß der Folgen, die die Rückführung im Rahmen von Rückübernahmeabkommen für die Migranten haben, ist allerdings weitgehend unbekannt, denn es fehlt an entsprechenden Monitoringprogrammen, die die Situation zurückgeführter Menschen dokumentieren. Crépeau sagt, dass Beweise vorliegen, die belegen, dass Zurückgeführte nach ihrer Ankunft im Herkunftsstaat verhaftet und inhaftiert worden sind. Darüber hinaus sei aber nicht viel bekannt, da es NGOs an Ressourcen fehle, um umfangreiche Monitorings durchzuführen. Und Staaten hätten kein Interesse daran, zu überwachen, ob ihre Rückkehrprogramme Menschen in Länder zurückschicken, in denen sie Misshandlungen ausgesetzt seien.

Die EU hat kürzlich zwar ein Pilot-Monitoringprogramm für in die Ukraine und nach Pakistan Zurückgeführte gestartet. Zu den Resultaten erhält man von ihr jedoch keine Informationen.

Die Situation in Deutschland

Auch über die Situation der aus Deutschland abgeschobenen Migranten liegen kaum Informationen vor.

Dr. Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat, der an der Universität Göttingen zu Migration und Grenzregimen forscht, kritisiert: „Mir ist kein wirklich unabhängiges Monitoring bekannt, aber schon die Programme, die nur halb-unabhängig sind, sind ziemlich ernüchternd.“ Dünnwald hat mehrmals Rückkehrprojekte untersucht. Das Ergebnis: Die staatlich unterstützte Rückkehr habe „höchstens Feigenblattcharakter und Abschiebung in vielen Fällen desaströse Folgen für die Betroffenen, die in der Regel im Herkunftsland keine Unterstützung bekommen.“

Auf Anfrage verweist man beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf eine Studie zu den sozialen und ökonomischen Lebensumständen von Rückkehrern in die Türkei, Georgien und Russland, bei der 90 Rückkehrer sowie deren Familienangehörige in den Jahren 2008-2009 befragt wurden. Es heißt darin: Während 80 Prozent aller freiwillig Zurückgekehrten mit ihrer Lebenssituation im Herkunftsland zufrieden seien, betrachteten alle zwangsweise Zurückgeführten ihre Lebenssituation als nicht zufriedenstellend. Laut BAMF liegen keine weiteren Studien vor und aktuell sind auch keine in Planung.

In jedem Fall ist aber eine Ausweitung der Rückübernahmeabkommen angedacht. Die EU etwa verhandelt auf Drängen Deutschlands zurzeit über einen entsprechenden Vertrag mit Afghanistan. Denn, so Bundesinnenminister de Maizière (CDU): Das Land habe bereits viel Entwicklungshilfe erhalten. „Da kann man auch erwarten, dass die Menschen dort bleiben.“

 


In den Medien wurde viel über das EU-Abkommen mit der Türkei berichtet. Elea Kunz interessierte es, wie die Umsetzung anderer Rückübernahmeabkommen europäischer Länder aussieht. Für ihre Recherche war sie viel mit Menschenrechtsorganisationen in Kontakt. Staatliche Institutionen antworteten indes kaum auf entsprechende Anfragen.


 Foto: Leonhard Simon


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